ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Elbracht Schulung und Beratung (Stand 26.04.2022)
1. Grundsätzliches + Geltungsumfang
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden.
Unseren AGB entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen.
ELBRACHT SCHULUNG+BERATUNG (im Nachfolgenden Elbracht S+B genannt) erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für Vectorworks interiorcad sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung und Konstruktion (insbesondere für Tischlereien/Schreinereien) sowie Leistungen für das Aufmaß von Möbeln und Innenausbauten. Für sämtliche Leistungen, die Elbracht S+B für seine Kunden erbringt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz "AGB") von Elbracht S+B gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Elbracht S+B. Elbracht S+B wird ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB tätig. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen von Elbracht S+B. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Elbracht S+B nicht an, es sei denn, Elbracht S+B hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von Elbracht S+B gelten auch dann, wenn Elbracht S+B in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden seine Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen.
2. Vertragsanbahnung, Angebote, Vertragsabschluss, Änderungen und Erweiterungen des Auftrags
Angebote von Elbracht S+B sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Elbracht S+B erteilter Auftrag ist erst dann verbindlich, wenn entweder der Kunde Elbracht S+B schriftlich bestätigt, dass er mit dem von Elbracht S+B vorgelegten Angebot einverstanden ist oder Elbracht S+B selbst den Auftrag dem Kunden mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (per E-Mail, Brief oder Telefax) bestätigt hat. Zahlen- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen von Elbracht S+B (z.B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen und Dateien) sind nur annähernd gewichts- oder maß genau, soweit Elbracht S+B diese Angaben nicht auf Verlangen des Kunden als verbindlich bestätigt. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge, Datensätze oder andere Unterlagen von Elbracht S+B dürfen ohne Zustimmung von Elbracht S+B weder vervielfältigt, geändert oder bearbeitet noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen und Daten sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an Elbracht S+B zurückzugeben. Der Kunde stellt Elbracht S+B die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Dateien und das sonstige Datenmaterial auf eigene Kosten jeweils rechtzeitig zur Verfügung. Sämtliche für die Leistungen von Elbracht S+B erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Freigaben sind vom Kunden zu beschaffen und Elbracht S+B rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen bei dem Elbracht S+B erteilten Auftrag - hierzu zählt auch eine Erweiterung des Auftrags bedürfen für die Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Elbracht S+B (per E-Mail, Brief oder Telefax) und führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen und zu einer entsprechenden Anpassung der Elbracht S+B zustehenden Vergütung.
3. Schulungen durch Elbracht S+B
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine von Elbracht S+B durchzuführende Schulung durch eine bestimmte Person (Dozent) vorgenommen wird. Elbracht S+B behält sich das Recht vor, aus sachlichem Grund Ort und Zeit der Schulung zu ändern. Die im Rahmen von Schulungsmaßnahmen von Elbracht S+B ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung von Elbracht S+B vervielfältigt, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, zum Download/Kopieren bereitgestellt oder gewerblich genutzt werden. Elbracht S+B haftet nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen konkreten Schulungserfolg. Der Kunde kann die gebuchten Schulungs- und Seminartermine bis zu 14 Tagen vorher kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung bzw. Nicht-Wahrnehmung der Termine ist der Kunde verpflichtet den vereinbarten Preis zu zahlen.
4. 3D-Aufmaß
Ist Elbracht S+B mit der Erstellung eines Aufmaßes - auch 3D-Aufmaßes - beauftragt, leistet Elbracht S+B die Aufmaß Daten an den Kunden bzw. an den vom Kunden benannten Dritten weiter. Der Empfänger hat die Daten zu prüfen. Erstellt Elbracht S+B aufgrund des Aufmaßes Zeichnungen, Pläne oder sonstige Dokumente, leitet Elbracht S+B diese dem Kunden zu zwecks Überprüfung durch den Kunden und danach Weiterleitung an dessen Vertragspartner.
5. Arbeitsvorbereitung
Erstellt Elbracht S+B im Rahmen der Arbeitsvorbereitung Daten zwecks Einspeisung in eine Datenbank, hat der Kunde die von Elbracht S+B gelieferten Daten vor Einspeisung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren.
6. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeiten an Dritte übermittelt werden. 7. Vergütung Die Vergütung von Elbracht S+B für beauftragte und erbrachte Leistungen erfolgt entsprechend dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von Elbracht S+B. Im Weiteren trägt der Kunde die bei Elbracht S+B entstehenden Kosten für Anfahrt (Kilometergeld), Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie sonstige Nebenkosten, die Elbracht S+B im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag notwendigerweise entstehen. Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen von Elbracht S+B zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt). Sämtliche Preise von Elbracht S+B verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe.
8. Gewährleistung, Mängel
Elbracht S+B verpflichtet sich, den Kundenauftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Bei mangelhafter Leistung ist Elbracht S+B berechtigt, die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu erledigen. Ist Elbracht S+B mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessener Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Elbracht S+B eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist Elbracht S+B auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn Elbracht S+B die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat. Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht Elbracht S+B während der Nachfrist die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei. Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz anstelle der Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.
9. Haftungsbeschränkung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Elbracht S+B zwingend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch gegen Elbracht S+B wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Elbracht S+B aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
11. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Elbracht S+B und dem Kunden können nur schriftlich vereinbart werden. Ein Bestätigungsschreiben bezüglich einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenden Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird. Für das Vertragsverhältnis zwischen Elbracht S+B und dem Kunden gelten die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Elbracht S+B. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was Elbracht S+B und der Kunde gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an den Vertrag eine unzumutbare Härte für eine andere Partei darstellen würde.